Entgeltübersicht
GÜLTIG AB 01.09.2021
Entgeltübersicht JugendKunstSchule Frankenberg/Sa.
in Trägerschaft der Frankenberger Kultur gGmbH

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Anlage nur die maskuline Singular- und Pluralform verwendet, wenn alle Geschlechter gemeint sind.

Musikschule

Die Entgelte sind als Jahresgebühr festgesetzt und betragen kalenderjährlich bei mindestens 35 Unterrichtseinheiten (UE) pro Schüler/in:

Grundstufe

Musikalische
Früherzhiehung

15,00 Monatlich
  • Jahresentgelt 180,00 €
  • 45 Minuten / Woche
  • 30 Unterrichtseinheiten
  • Mindestteilnehmerzahl 8 Schüler

Eltern-Kind-Kurse
Mutter-Kind-Kurse

Festlegung bei Veröffentlichung
der Kurse
  •  
Unter-, Mittel- und Oberstufe

Einzelunterricht E30

40,00 Monatlich
  • Jahresentgelt 480,00 €
  • 30 Minuten / Woche
  • 35 Unterrichtseinheiten

Einzelunterricht E45

54,00 Monatlich
  • Jahresentgelt 648,00 €
  • 45 Minuten / Woche
  • 35 Unterrichtseinheiten

Einzelunterricht E60

63,75 Monatlich
  • Jahresentgelt 765,00 €
  • 60 Minuten / Woche
  • 35 Unterrichtseinheiten

Gruppenunterricht P45

38,00 Monatlich
  • Jahresentgelt 456,00 €
  • 45 Minuten / Woche
  • 35 Unterrichtseinheiten
  • Mindestteilnehmerzahl 2 Schüler

Begabtenförderung

53,75 Monatlich
  • Jahresentgelt 645,00 €
  • Umfang siehe Schulordnung § 15
  • Voraussetzungen siehe Schulordnung § 15

Ensemblespiel

2,00 Monatlich
  • Jahresentgelt 24,00 €
  • 45 Minuten / Woche
  • 60 Minuten / Woche
  • 120 Minuten / Woche
  • entgeltfrei, sofern Teilnehmer ein instrumentales Hauptfach an der JKS belegt
weitere Angebote

probestunde

25,00 pro Unterrichtseinheit
  • 30 Minuten / Woche
  • Eine Probestunde möglich, bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages (und Nichtwahrnehmung des Widerrufsrechts) findet eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Beträgen statt; max. 3 Probestunden
    bei 3 Instrumenten

„da capo"

10er Karte für Erwachsene
zum Wiedereinstieg / Neueinstieg
250 Gesamtentgelt
  • 10 x Einzelunterricht
  • 30 oder 45 Minuten
  • Nur für Erwachsene im Sinne §14 der Schulordnung, gültig für ein Schuljahr, Termine individuell vereinbar; Online-Unterricht möglich
Gebühren für Mietinstrumente

Im Rahmen des vorhandenen Bestandes der JugendKunstSchule können Instrumente angemietet werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Mietentgeltes richtet sich nach Dauer der Miete.

im 1. Jahr                            12,50 €/Monat

im 2. Jahr                            15,00 €/Monat

im 3. Jahr                            20,00 €/Monat

ab dem 4. Jahr                   25,00 €/Monat

Durch die Leitung der JugendKunstSchule kann in Absprache mit der Leitung der Musikschule in besonderen, begründeten Fällen eine einkommensabhängige Ermäßigung in Form der Festschreibung der Mietgebühr auf dauerhaft 12,50 €/Monat gewährt werden.

Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte für die Überlassung von Musikinstrumenten entsteht mit dem Abschluss eines gesonderten Mietvertrages. In diesem sind die Regelungen zur Zahlungsfälligkeiten festgelegt.

Für die Benutzung von eigenen, nicht verleihbaren Instrumenten der JugendKunstSchule im Unterricht werden Entgelte in Höhe von 2,00 € pro Monat pro Instrument erhoben. Dies betrifft insbesondere die Instrumente: Klavier, Keyboard, E-Piano, Schlagwerk. Dieser Betrag sowie die Fälligkeit wird in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Ermäßigungen

Gemäß Schulordnung werden folgende Ermäßigungen für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe gewährt:

Sozialermäßigung: Eine Sozialermäßigung für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Höhe von 50 % wird bei Vorliegen eines im Landkreis Mittelsachsen ausgestellten Sozialpasses für Schüler vor Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Geschwisterermäßigung
: für das zweite angemeldete Kind 20 % Ermäßigung auf das Entgelt für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe; ab dem 3. angemeldeten Kind 30 %Ermäßigung auf das Entgelt für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe

Mehrfachbelegung:
Bei der Belegung von mindestens zwei Instrumentalfächern wird für jedes entgeltpflichtige Fach eine Ermäßigung von 20 % gewährt.

Begabtenförderung
: siehe Schulordnung § 15. Insbesondere Ermäßigung auf den Hauptfachunterricht, kostenfreie Teilnahme am Neben- und Ergänzungsfächern.

Erwachsenenzuschlag

Für Schüler, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % zum jeweiligen Entgelt erhoben. Eine Befreiung vom Erwachsenenzuschlag wird bei Schülern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Vorlage einer Schul- oder Studienbescheinigung – frühestens ab dem Monat der Beantragung – gewährt. Auszubildende und Schüler im Freiwilligen Sozialen Jahr sind mit entsprechendem Nachweis vom Erwachsenenzuschlag befreit.

Externe Prüfungen

Auf Wunsch können auch Prüfungen von externen Teilnehmern (die keinen Instrumentalunterricht an der JugendKunstSchule besuchen) gegen Sondergebühr in Höhe von 20,00 € abgenommen werden.

Kunstschule:

Die Bekanntgabe der Entgelte erfolgt mit der jeweiligen Ausschreibung bzw. im Kursprogramm.

Mahngebühren:

Mit jeder Mahnung entsteht eine Mahngebühr von 5,00 €.

Bankrückbuchungsgebühren:

Bankrückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Verursachers.

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