Häufig gestellte Fragen…

Junge mit saxophon

Ein Mindestalter zum Musizieren gibt es nicht. Schon die Kleinsten können in den musikalischen Grundfächern mit Musik in Berührung kommen. Auch gibt es kein Höchstalter für das Erlernen eines Instruments, im fortgeschrittenen Alter ist Instrumentalunterricht an der JugendKunstSchule möglich.

So einzigartig wie jeder Mensch ist, so einzigartig ist auch seine musikalische Begabung. Oft ist es deshalb nicht offensichtlich, welches Instrument am besten zu einem passt und am meisten Freude beim Erlernen bereitet. Hierfür gibt es an der JugendKunstSchule Frankenberg/Sa. Probestunden. In einem Vorgespräch mit unseren Ansprechpartnern können Sie Wünsche zum Instrument äußern bzw. sich von uns über Ihre musikalische Neigungen bzw. die Ihres Kindes beraten lassen. Anschließend wird mit einer unserer Lehrkräfte eine 30-minütige Probestunde vereinbart, in der die Lehrkraft Ihnen bzw. Ihrem Kind das Instrument vorstellt und gemeinsam erste „Gehversuche“ auf dem Instrument unternommen werden. Insgesamt können Sie max. 3 Probestunden mit 3 unterschiedlichen Instrumenten buchen. Die Gebühr für eine Probestunde beträgt 20,00 EUR. Sollte im Anschluss ein Unterrichtsvertrag für das gewählte Instrument abgeschlossen werden, findet eine Verrechnung der Gebühr statt. Siehe auch die Entgeltordnung der JKS.

Sicher gibt es Lieder oder Stücke, die Ihr gern einmal auf Eurem Instrument spielen wollt. Um das zu schaffen, müsst Ihr ein wenig Zeit investieren, um euch mit eurem Instrument zu beschäftigen und zu üben. Das Üben gehört genauso dazu wie das Instrument zu putzen oder den Notenständer aufzubauen. Üben ist aber keineswegs langweilig oder mühsam. Unten findet Ihr hilfreiche Tipps, wie das Üben zu Hause effektiv wird und dabei auch noch Spaß macht!

Hausmusik ist nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) grundsätzlich erlaubt. Genauso, wie die Nutzung elektronischer Geräte, wie zum Beispiel Fernseher, Radio, CD-Player, PC usw., zulässig ist, darf auch Blockflöte, Klavier oder Posaune gespielt werden. Allerdings kann das Recht zum Musizieren eingeschränkt werden. Enthält der Mietvertrag hierzu keine konkreten Regelungen, darf ein Mieter nach Ansicht der Gerichte zwei bis drei Stunden pro Tag außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten spielen. Diese Zeitvorgabe ist letztlich ein Kompromiss. Dabei kommt es nicht auf die Qualität der Musikdarbietungen an. So spielt es keine Rolle, ob Dilettanten oder Künstler am Werk sind. Auch hochwertige Musik kann ohne weiteres als störend empfunden werden (LG Düsseldorf 22 S 574/89). Von Bedeutung kann dagegen die Frage sein, welches Musikinstrument gespielt wird. Der Deutsche Mieterbund hat hierzu Beispiele und Gerichtsentscheidungen zusammengestellt:

Akkordeon: 1 1/2 Stunden pro Tag zwischen 9 und 13 und 15 und 22 Uhr

Klarinette und Saxophon: 2 Stunden täglich, sonntags nur 1 Stunde

Schlagzeug: 45 bis 90 Minuten täglich, außer sonntags

Klavier: Maximal 3 Stunden täglich, am Wochenende weniger

Die JugendKunstSchule hält ein begrenztes Kontingent an Mietinstrumenten vor. Gegen eine monatliche Mietgebühr kann ein Instrument angemietet werden. Siehe auch die Entgeltordnung der JKS.

Auch bei größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass ein Instrument zur Reparatur in die Werkstatt muss. Bei Mietinstrumenten der JugendKunstSchule ist die JugendKunstSchule für die Wartung und Reparaturen zuständig. Sollten Sie einen Schaden am Mietinstrument feststellen, melden Sie sich bitte bei unseren Ansprechpartnern.

Der Besuch von zwei oder mehreren Instrumentalunterrichten ist je nach Verfügbarkeit der zuständigen Lehrkraft möglich. Bei einer Mehrfachbelegung kann eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Siehe auch die Entgeltordnung der JKS. 

…Was muss ich tun? Für die Aufnahme  eines Musikstudiums oder einer Ausbildung mit musikalischem Hintergrund bedarf es einer guten und fundierten Vorbereitung. An der JugendKunstSchule kann bei entsprechender Eignung ab der Klassenstufe 8 die Begabtenförderung in Anspruch genommen werden. Diese umfasst 60- minütigen Hauptfachunterricht, 30- minütigen Nebenfachunterricht, 45- minütige Musiklehre und mind. 45-minütiges Ensemblespiel.  Siehe auch die Entgeltordnung der JKS. 

Die Durchführung des Instrumentalunterrichts an der JugendKunstSchule ist unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Schulordnung) auch digital möglich. Es ist in jedem Fall ein formloser schriftlicher Antrag bei der Leitung der JugendKunstSchule zu stellen.

Grundsätzlich werden alle mitzubringenden Materialen im Kursprogramm bzw. in der Ausschreibung aufgeführt. Gegebenenfalls werden die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer vom Kursleiter und der Schulleitung über Änderungen informiert. Die Länge der Kurse ist unterschiedlich und wird im Kursprogramm veröffentlicht.

Richtiges Üben / Übetipps
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